Formulare
Nachfolgend stellen wir Ihnen häufig benötigte Formulare zur Verfügung. Diese können Sie sich ausdrucken und an die jeweils zuständige Behörde (Gemeinde Tangstedt oder Kreis Stormarn) senden. Beachten Sie bitte, dass einige "Amtshandlungen" mit Gebühren verbunden sind. Einen entsprechenden Hinweis bei der Zuständigkeit der Gemeinde Tangstedt finden Sie in der jeweiligen Rubrik. Sollten Fragen auftauchen, helfen wir Ihnen, soweit möglich, gerne weiter.
Baurecht
Wir haben für Sie eine Auswahl von "wichtigen" Formularen aufgeführt, die vom Kreis Stormarn bereitgestellt werden. Gebühren für die dortige Bearbeitung werden vom Kreis Stormarn erhoben.
- Bauantrag / Genehmigungsfreistellung
- Erklärung der Aufstellerin oder des Aufstellers der bautechnischen Nachweise aus der Liste nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Architekten- und Ingenieurkammergesetz
- Vordruck für Feuerungsanlagen
- Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- weitere Formulare des Kreises Stormarn:
Bitte beachten Sie, dass eine Gewerbe-Anmeldung, eine Gewerbe-Ummeldung sowie die Erlaubniserteilung nach § 34a GewO mit Gebühren verbunden sind. Ebenso bedarf es bei letzterer Erlaubnis eines Führungszeugnisses und eines Gewerbezentralregisterauszuges. Um Ihnen den Gang ins Rathaus bei Bedarf entbehrlich zu machen, bieten wir Ihnen an, dass eine Abwicklung nach Eingang der zu zahlenden Gebühr erfolgt. Setzen Sie sich dazu bitte mit uns per Email oder telefonisch unter 04535/509 -155 oder -159 in Verbindung.
Kfz-/Führerschein-/Straßenwesen
Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung durch die Gemeinde Tangstedt eine Gebühr anfällt. Um Ihnen den Gang ins Rathaus bei Bedarf entbehrlich zu machen, bieten wir Ihnen an, dass eine Abwicklung nach Eingang der zu zahlenden Gebühr erfolgt. Setzen Sie sich dazu bitte mit uns per Email oder telefonisch unter 04535/509 -155 oder -159 in Verbindung.
- Fahrerlaubnisangelegenheiten-
Kreis Stormarn, Fachdienst 44 - Straßenverkehrsangelegenheiten - Kfz.-angelegenheiten- Kreis Stormarn, Fachdienst 44 - Straßenverkehrsangelegenheiten
- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO
- Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Strassen
- Antrag auf Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle / Aufgrabestelle gem. § 45 Abs. 6 StVO
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einer Meldebescheinigung mit Gebühren verbunden ist. Um Ihnen den Gang ins Rathaus bei Bedarf entbehrlich zu machen, bieten wir Ihnen an, dass eine Abwicklung nach Eingang der zu zahlenden Gebühr erfolgt. Setzen Sie sich dazu bitte mit uns per Email oder telefonisch unter 04535/509 -155 oder -159 in Verbindung. Wir bitten um Verständnis, das die Ausstellung von (vorläufigen) Personalausweisen bzw. Reisepässen nur persönlich erfolgen kann.
- Anmeldung/Ummeldung bei der Meldebehörde
- Beiblatt zur Anmeldung
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Bestätigung des Wohnungsgebers (ist im Meldeformular enthalten)
- Mitteilung über Wechsel der Hauptwohnung
Bitte beachten Sie, dass eine Gebühr anfällt. Um Ihnen den Gang ins Rathaus bei Bedarf entbehrlich zu machen, bieten wir Ihnen an, dass eine Abwicklung nach Eingang der zu zahlenden Gebühr erfolgt. Setzen Sie sich dazu bitte mit uns per Email oder telefonisch unter 04535/509 -151oder -156 oder -157 in Verbindung.
- Anforderung einer Personenstandsurkunde
- Beitrittserklärung (Einverständniserklärung oder Bevollmächtigung zur Anmeldung einer Eheschliessung)
- Antrag auf Ausstellung einer Lohnsteuerkarte
- Erklärung über die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte
Lohnsteuerkarten
Lohnsteuerkarten werden ab dem 01. Januar 2011 nicht mehr ausgegeben.
Änderungen nimmt nur noch das Finanzamt Stormarn vor.
Weitere Auskünfte erhalten Sie wie folgt:
Finanzamt Stormarn
Berliner Ring 25
23843 Bad Oldesloe
Tel.: 04531/507 - 0 oder unter
Fax: 04531/507 - 399
Steuer/Finanzwesen
Um Ihnen den Gang ins Rathaus bei Bedarf entbehrlich zu machen, bieten wir Ihnen an, dass Sie uns das ausgefüllte Formular gerne zuschicken können. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit uns per Email oder telefonisch unter 04535/509 -139 oder -144 oder -145 oder -147 in Verbindung.
Wohngeld
Um Ihnen den Gang ins Rathaus bei Bedarf entbehrlich zu machen, bieten wir Ihnen an, dass Sie uns das ausgefüllte Formular gerne zuschicken können. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit uns per Email oder telefonisch unter 04535/509 -152 in Verbindung.
Allgemeines Ordnungsrecht
Bitte beachten Sie, dass jeweils eine Gebühr anfällt. Um Ihnen den Gang ins Rathaus bei Bedarf entbehrlich zu machen, bieten wir Ihnen an, dass eine Abwicklung nach Eingang der zu zahlenden Gebühr sowie Zusendung eines Lichtbildes erfolgt. Setzen Sie sich dazu bitte mit uns per Email oder telefonisch unter 04535/509 -155 oder -159 in Verbindung.
- Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeins
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Reisegewerbekarte
- Anträge für die Kindebetreuung finden Sie in unserer Rubrik Kindertagesstätten

