Was erledige ich wo?

Was erledige ich wo ?

Diese Zuständigkeiten haben sich im Zuge der Fusion mit dem Amt Itzstedt zum Teil gravierend verändert. Bitte erfragen Sie im Einzelfall Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner in der Amtsverwaltung Itzstedt unter der Tel. Nr. 04535 / 509-0, oder im

Bürgerbüro Tangstedt: Montag von 9:00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr unter der Tel. Nr. 04109 / 51-22.

Leistungen des Bürgerbüros und die benötigen Unterlagen
Anmeldung

  • Ausweisdokumente, Geburts- / Abstammungs- bzw. Heiratsurkunde
  • bei Minderjährigen: Unterschrift und Ausweise der/des Erziehungsberechtigten
Abmeldung

  • nur erforderlich bei Wegzug ins Ausland und bei Aufgabe einer Nebenwohnung
  • Ausweisdokumente
  • bei Minderjährigen: Unterschrift und Ausweise der / des Erziehungsberechtigten
Ummeldung

  • Ausweisdokumente
  • bei Minderjährigen: Unterschrift und Ausweise der / des Erziehungsberechtigten
Führungszeugnis

  • Antragsstellung persönlich oder durch Bevollmächtigten
  • Ausweisdokument (auch vom Bevollmächtigten)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister

  • Antragsstellung persönlich oder durch Bevollmächtigten
  • Ausweisdokument (auch vom Bevollmächtigten)
Meldebescheinigung /
Aufenthaltsbescheinigung

  • Antragsstellung persönlich oder durch Bevollmächtigten
  • Ausweisdokument
    (auch vom Bevollmächtigten)
Melderegisterauskunft

  • jeweils schriftlicher Antrag
Personalausweis
  • Antragsstellung persönlich 
  • letzte Personenstandsurkunde (Geburts- bzw. Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde aus der die Namensführung hervorgeht)
  • je 1 aktuelles biometrisches Passbild (heller Hintergrund)
  • letzter Personalausweis (bei Namensänderung z. B. Eheschliessung, Scheidung, Verwittwung) oder amtliches Dokument mit Passbild (bei Verlust)
  • für Personen unter 16 Jahren: Vollmacht und Ausweise der / des Erziehungsberechtigten
Reisepass

  • Antragsstellung persönlich
  • letzte Personenstandsurkunde (Geburts- bzw. Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde aus der die Namensführung hervorgeht)
  • 1 aktuelles biometrietaugliches Passbild
  • für Personen unter 18 Jahren: Vollmacht und Ausweise der/des Erziehungsberechtigten
maschinenlesbarer
vorläufiger
Reisepass

  • Unterlagen wie beim Reisepass
Expresspass
(Reisepass in 72 Stunden)

  • Unterlagen wie beim Reisepass
maschinenlesbarer
Kinderreisepass


    • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
    • Unterschrift und Ausweise der / des Erziehungsberechtigten
    • 1 biometrietaugliches Foto
Sonstiges:
  • Abholen von Ausweisdokumenten (die auch im Bürgerbüro beantragt worden sind)
  • Führerscheinumschreibung
  • Anträge Führerscheinneu- und -wiedererteilung
  • Antrag Internationaler Führerschein
  • Ausstellung und Änderung Lohnsteuerkarten
  • Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen
  • Haushalts- und Lebensbescheinigungen
  • Steuerliche Lebensbescheinigungen
  • Beglaubigungen
  • Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen

Für die neuen biometrischen Ausweisdokumente (auch Führerscheine) sind besondere Fotos erforderlich. Welchen Kriterien diese Fotos entsprechen müssen, können Sie auf der Homepage der Bundesdruckerei erfahren. Klicken Sie hier und Sie werden automatisch dorthin weitergeleitet!KFZ- und Motorrad-Abmeldungen sind nur noch im Kreis Stormarn möglich. Die Anschrift lautet: Kfz-Zulassungsstelle, Rögen 36 – 38, Gebäude: G, EG, Raum G1, Tel.: 04531/89 02 10, Fax: 04531/8 20 71, E-Mail: zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de 

Fahrerlaubnisbehörde/Führerscheinstelle, Gebäude: G, EG, Raum G7, Tel.: 04531/89 02 20, Fax: 04531/160 19 63, E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-stormarn.de